Rosary: Wusstest Du übrigens, dass Dittsches Pommesbude ein geheimer Treffpunkt für Freimaurer ist? Erkennbar sind sie daran, dass sie in Badelatschen und Bademantel ihre rituellen Speisen einnehmen. Sie verwenden dabei dreizackige (! kommt Dir das nicht voll satanisch vor??) Gabeln. :-(( Lach
Hallo Miriam,
du spöttelst gerne, wenn aber deine Seele leidet, warum tust du dann?
Und wenn dein Umgang dich so hat werden lassen, dann ist es auch, dass du selbst solches in dir getragen hast. Da aber etwas jüdisches Blut in deinen Adern fliest, solltest du etwas gescheiter werden. Mit Vorwitz kommt man nicht weit und deckt nur seine eigenes Unvermögen auf. Mit dem Islam und Hinduismus hast du dich schon genügend beschmutzt und der Okkultismus hält dich fest. In Sonneberg hättest du erkennen können und dein Herz in rechter Weise bewegen können. Das System aber hat dich gereizt und du hattest deine Erfahrungen und heiligst den Sozialismus-Kommunismus, der eine Ausgeburt des Freimaurertums ist.
Nimm das nicht auf der leichten Schulter und du weißt um genügend Dramen, lass dein Leben nicht in einen Drama enden und schaue nach den wahren Gott, den einigen Gott, der Gott, der zu Moses gesprochen hat und der in Jesus Fleisch geworden ist.
Das Freimaurertum aber führt die Seele in den Tod, im Antichristen, in dem sich Satan selbst zeigen wird, in der neuen Weltordnung wird kein Friede zu finden sein, wahren Frieden findest du nur bei Gott. Mit dieser Weltordnung, die jetzt in ihrer Erfüllung geht, kommt der Weltkrieg und die Vernichtung, und der Eingriff Gottes, die große Naturkatastrophe. Nach dieser wird der Rest der Welt von den Antichristen regiert, aber seine Zeit währt nicht lange, dann ist das Ende da. Gedenke dem Ende, dass du nicht mit ihm zu Grunde gehst, gedenke deiner Seele. Und weil du mir nahe warst, gebe ich dir die Worte.
Weist du nicht, dass Jerusalem Gott gehört? Und die Juden haben Gott nicht erkannt und angenommen, als er Einzog zu Jerusalem, aber wenn ein Anderer kommt in seinen Namen, den werden sie annehmen und es ist der Gegenspieler. Und dieser oberster Gerichtshof in Jerusalem, es ist eine Synagoge des Satans.
Rosary: Du sprichst: In den hier bisher wild aufgeführten Anschuldigungen fehlt noch das Schlachten von Kindern…
Auch hierin will ich dir Antwort geben.
Beilis-Affäre
aus Wikipedia
Die
Beilis-Affäre (auch Bejlis) basierte auf einem von
1911 bis
1913 durchgeführter Mordprozess in
Kiew. Wegen der Beschuldigung eines
jüdischen Ritualmordes an einem
christlichen Kind erlangte er weltweite Aufmerksamkeit und entwickelte sich zu einer Affäre, was auf das Verfahren zurückwirkte.
Tat
Das 12-jährige Opfer Andrej Jušcinskij wurde am
20. März 1911 in einer Höhle auf dem Gelände der jüdischen Sejzew-Fabrik in Kiew tot gefunden. Er wies 47 Stichwunden auf, die ihm offenbar gefesselt und geknebelt stehend beigebracht worden waren. Die Obduktion ließ die
Pathologen vermuten, daß die Täter anatomische Kenntnisse besaßen. Um ihn verbluten zu lassen, waren die Wunden gezielt in die
Zerebralvene (Nacken),
Halsschlagadern und -venen,
Leber,
Nieren,
Lunge und
Herz ausgeführt worden.
Ermittlungen und Verfahrensbeginn
Etwa zwei Jahre wurde gegen Verwandte des Getöteten ermittelt, wenngleich vier Monate nach der Tat auch der 37-jährige Menachem Mendel Beilis, ein jüdischer Arbeiter der Fabrik, ebenso wie Wera Tscheberjak, deren Sohn mit dem Opfer befreundet war und denen beiden direkt nichts nachzuweisen war, inhaftiert worden waren. Man bezog sich im Tatvorwurf gegen Beilis auf den zeitlichen Zusammenhang mit dem
Pessach-Fest (Christenblut für
Matzebrot) bzw. dem Jungen als Opfer für die eben stattgefundene
Grundsteinlegung einer
Synagoge auf dem Fabrikgelände.
Die im Ergebnis fehlerhaften Ermittlungen führten die rivalisierenden Beamten Mischtschuk und Krassowskij. Ein Pferdestall auf dem Fabrikgelände, der als möglicher Tatort in Frage kam, brannte zwei Tage vor Inaugenscheinnahme ab. Krassowskij hatte die Ermittler zunächst davon abgelenkt. Auch war der Weg zum Fundort Jušcinskijs vom Schnee - und damit möglichen Spuren - befreit worden, um dem beleibten Inspektor den Zugang zu erleichtern.
Wegen Fälschung von Beweisstücken tauchte Mischtschuk zur Prozesseröffnung 1913 im teilautonomen
Finnland unter. Ein Mitarbeiter Krassowskijs versteckte sich; er selbst wurde entlassen und fungierte dann als Helfer der Verteidigung, für die er eigene Ermittlungen anstellte. Zusammen mit dem Journalisten und späteren Sekretär des
Rates der Volkskommissare Wladimir Dmitrijewitsch Bontsch-Brujewitsch lancierte er die These, daß eine kriminelle Bande um Wera Tscheberjak die Tat ausgeführt habe. Der Sohn und eine Tochter, die wegen
Ruhr hospitalisiert waren, starben plötzlich und kurz vor einer Beilis belastenden Zeugenaussage. Wera Tscheberjak beschuldigte Krassowskij des (forensisch bestätigten) Giftmordes; dieser behauptete hingegen, sie selbst sei es gewesen. Das einzige überlebende Kind Ljudmila sagte aus, die Kinder seien von Bejlis und „zwei Juden in seltsamer Kleidung“ vom Sejzew-Gelände gejagt worden, Andrej aber wäre gefangen, in Richtung des späteren Leichenfundorts geführt und seitdem nicht mehr lebend gesehen worden.
Wera Tscheberjak versicherte weiter, der Anwalt
A. Margolin habe ihr 40.000
Rubel angeboten, damit sie den Ritualmord auf sich nehme und Beilis entlaste. Margolin bestritt dies später vor Gericht, wurde aber mit einer Disziplinarstrafe für unkorrektes Verhalten belegt und wegen Teilnahme an einer Kampagne zugunsten der Legendierung von Ritualmorden vom Verfahren ausgeschlossen.
Infolge des Ritualmordvorwurfes kam es zu Debatten in der Duma, ausgelöst durch eine Anfrage des rechten Flügels "was die Regierung gegen eine offenbar kindermordende Sekte zu tun gedenke". Kampagnen führte in der Folge die rechtsnationalistische Presse, die die Anklage unterstützte, wie auch die jüdisch-liberale Presse, die das Judentum und besonders den
Chassidismus angeklagt sah. Infolge der erregten journalistischen Auseinandersetzungen im Fall Beilis wurden unter der zaristischen
Zensur 102 Strafen verhängt; 6 Redakteure wurden verhaftet, 8 vor Gericht gestellt, 36 Zeitungsausgaben konfisziert, 3 Zeitungen geschlossen und 43 mit Geldstrafen von insgesamt 12.850 Rubel belegt. Ursache waren zumeist Verbalangriffe gegen zaristische Behörden, deren Beamte und die Anklageschrift. Nach
A.Solschenizyn hatte auch die Ermordung des Ministerpräsidenten
Stolypin durch den Juden
D.G. Bogrow ein halbes Jahr nach der Tat Einfluss auf den Verfahrensverlauf, da dieser möglicherweise eine solche Anklageerhebung verhindert hätte.
Wirkung im Ausland
Einem russischen Presse-Aufruf gegen den Ritualmordvorwurf folgten am 13. März 1912 überwiegend jüdische Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland und Österreich wie
Thomas Mann und
Gerhart Hauptmann - mit dem einschränkenden Verweis auf Nichteinmischung in die Sachlage und in fremde Staatsbelange. Drei Tage später folgte ein von
Anatole France initiierter französischer Protest. Am 19. April erschien als umfangreichstes ein britisches Manifest in der europäischen und russischen Presse, unterzeichnet von 240 Personen, darunter
H.G. Wells und
Thomas Hardy. Dazu kamen Proteste tschechischer Abgeordneter in
böhmischen Zeitungen, Protestveranstaltungen schweizerischer Sozialdemokraten sowie eine Erklärung der theologischen Fakultät in Kopenhagen. Übereinstimmend wurde, mit dem Ziel die russische Justiz zum Verzicht auf die Anklageerhebung wegen jüdischen Ritualmordes zu nötigen, geäußert, daß ein solcher Prozess in zivilisierten Ländern keinen Platz habe. Ein weiteres Manifest von 75 Vertretern amerikanischer Kirchen war an Zar
Nikolaus II. persönlich gerichtet und datierte aus der Zeit des laufenden Verfahrens.
Prozess
Der Beklagte Beilis saß bereits zwei Jahre in Haft als im September und Oktober 1913, allerdings ohne den Vorwurf des "rituellen Charakters" des Mordes, der erst im Prozess geklärt werden sollte, verhandelt wurde. 185 Zeugen sagten aus. Die Anklage vertraten Staatsanwalt O. Ju. Wipper mit den Anwälten G.G. Zamyslowskij- einem rechten Duma-Abgeordneten aus Wilna-, und dem Moskauer Publizisten A.S. Šmakowei als Zivilkläger. Ihnen stand eine Riege hochbezahlter, russlandweit bekannter Anwälte der Gegenseite wie O.O.Grusenberg (David Blondes-Fall 1902), N.P.Karabtschewskij, der
Duma-Abgeordnete der
Kadetten V.A.Maklakow, A.S.Sarudnyj und D.N.Grigorowitsch-Barskij gegenüber, die teils vom US-amerikanischen
AJC und aus Westeuropa bezahlt wurden. Den Vorsitz übernahm der Oberste Richter am Kiewer Bezirksgericht F.A. Boldyrew. Ankläger, Richter und Verteidiger, einschließlich dem Vorsitzenden der Geschworenen, wurden wiederholt anonym bedroht.
Im Zentrum des Prozesses stand ein theologisches und wissenschaftliches Gutachten der Anklage, vorgelegt von dem katholischen Geistlichen
Justinas Pranaitis und gestützt von dem Psychiater A.I. Sikorskij sowie dem Gerichtsmediziner D.P. Kosorotow, welches die prinzipielle Möglichkeit eines Ritualmordes seitens der Juden befürwortete. Wegen Pogrombefürchtungen richtete sich darauf die Aufmerksamkeit besonders der jüdischen
Diaspora, aus der heraus auch die Pressekampagne lanciert worden war. Die Verteidigung lud die Psychiater V.M. Bechterew und A.I. Karpinskij, E.V. Pawlow (Chirurg), A.A. Kad’jan (Gerichtsmediziner) und P.K. Kokovcov (Orientalist) ein, und ein Moskauer Rabbiner Maze fertigte ein Gutachten über den
Talmud. I. P. Troitzkij, ein Judaist, orthodoxer Theologe und Professor an der Petersburger Geistlichen Akademie, den die Zeitschrift Kolokol als "leidenschaftlich judophil" bezeichnete, brachte ein Gutachten, das die Beschuldigungen gegen Juden im Allgemeinen zurückwies. Die Staatsanwälte forderten die Heranziehung vorhergegangener Ritualmordprozesse zur Untersuchung, was die Verteidigung ablehnte. Sie demontierte im Gegenzug den Gutachter Pranaitis indem sie ihn hebräische Talmudzitate direkt übersetzen ließ, was diesem offenbar nicht gelang.
Die überwiegend aus Bauern sowie einigen Beamten bestehenden Geschworenen sprachen nach 35 Tagen den Beschuldigten Beilis mangels Beweisen frei. Wegen des kryptisch formulierten Urteils fühlten sich angeblich Nationalisten wie auch Liberale zuletzt als Sieger des Prozesses.
Folgen
Diesem seither letzten Ritualmordprozess gegen einen Juden weltweit folgten noch im Zarenreich einige Zivilverfahren ehemals Beteiligter untereinander wegen Verleumdung und Lüge. Der Philosoph und Kolumnist der „Novoe vremja“, Wasilij Rozanow, der sich einen religionsphilosophischen Disput mit jüdischen Liberalen geliefert hatte, wurde im Januar 1914 auf ausländisches sowie Bemühen des Kollegen Dmitrij Filosofov hin aus der St. Petersburger "Religiös-Philosophischen Gesellschaft" ausgeschlossen und ins öffentliche Abseits gedrängt.
Beilis reiste, möglicherweise wegen Rachedrohungen rechtsnationaler Schwarzhunderter
, mit Familie und dank persönlicher Finanzhilfe des Londoner Bankiers Nathan M. Rothschild nach Palästina aus. Er zog 1920 weiter nach New York wo er mit 60 Jahren eines natürlichen Todes starb.
Der Gutachter der Anklage Pranaitis starb zur Zeit der
Februarunruhen 1917 in St.Petersburg. Sein Tod aufgrund von Krankheit wurde deshalb gelegentlich in Zweifel gezogen.
A. Solschenizyn :
"Justizminister Schtscheglowitow, der angeblich »die Anweisung erteilte, der Fall möge als Ritualmord untersucht werden« wurde von den
Bolschewiken erschossen.
Im Jahr 1919 stand Wera Tscheberjak vor Gericht. Das Verfahren fand nicht mehr nach der alten Ordnung des verhassten Zarismus statt, also ohne Geschworene, und dauerte vor der Kiewer Außerordentlichen Kommission ungefähr 40 Minuten. Ein in demselben Jahr in Kiew verhafteter Tschekist sagte vor Weißgardisten aus, dass »Wera Tscheberjak von lauter jüdischen Tschekisten verhört wurde, angefangen mit Sorin« [dem Tscheka-Vorsitzenden Bluwstein]. Dabei habe sie der Tschekakommandant Fajerman »verhöhnt, indem er ihr die Oberkleidung herabriss und sie mit der Revolvermündung schlug ... Sie antwortete: >Ihr könnt mit mir tun, was ihr wollt, doch was ich gesagt habe ..., davon gehe ich auch jetzt nicht ab ... Beim Prozess gegen Beilis habe ich selbst gesprochen ..., niemand hatte mich unterwiesen oder bestochen .. .<«. Sie wurde zum Tode verurteilt und sofort erschossen.
1919 wurde in
Kaluga in der Rolle eines
sowjetischen Beamten der ehemalige Staatsanwalt Wipper ausfindig gemacht und vor dem Moskauer Revolutionstribunal angeklagt. Staatsanwalt
Krylenko äußerte: »Angesichts seiner erwiesenen Gefährlichkeit für die Republik ... möge es bei uns einen Wipper weniger geben.« (Damit war gemeint, dass R. Wipper, Professor für mittelalterliche Geschichte, übrig blieb.) Das Tribunal schickte Wipper jedoch »in ein Konzentrationslager ..., bis in der Republik die kommunistische Ordnung fest eingerichtet sei«." Seine Spur verlor sich im
Gulag.